Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Polizei Nordrhein-Westfalen Castrop-Rauxel - Mord


Polizei Nordrhein-Westfalen
Castrop-Rauxel - Mord



Aktualisiert
05. Februar 2026

Am 14.01.2026 verstarb ein 17-jähriger Geschädigter aus Castrop-Rauxel gegen 18:20 Uhr an der Wartburgstraße aufgrund einer Stichverletzung im Halsbereich.

Im Nachgang wurde eine 17-jährige Beschuldigte aus Castrop-Rauxel an ihrer Wohnanschrift festgenommen. Diese wurde am Folgetag nach ihrer Vernehmung aus dem Polizeigewahrsam entlassen, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sie sich in Notwehr gegen einen sexuellen Übergriff des 17-Jährigen verteidigt hatte.

Aufgrund der weiteren durchgeführten Ermittlungen, insbesondere der umfangreichen Auswertung des Handys der 17-Jährigen, ergaben sich konkrete Hinweise darauf, dass die Beschuldigte den Verstorbenen geplant, ohne rechtfertigenden Grund und heimtückisch mit einem Messer getötet hat.

Bereits am 23.01.2026 erließ das Amtsgericht Dortmund auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund einen Haftbefehl gegen die Tatverdächtige wegen des dringenden Verdachts des Mordes. Seitdem wird nach der Beschuldigten gefahndet, bislang ohne Erfolg.

Bei der Beschuldigten handelt es sich um Angela R.

Wer kann Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort der Beschuldigten geben?
Beschuldigte
Beschuldigte
Informationen zur Tat
Tatzeit
14.01.2026 18:15
- 14.01.2026 18:20
Tatort
44579
Castrop-Rauxel
Informationen zur Person
Geschlecht
weiblich
Beschreibung der Person
Größe
159 cm
Haarfarbe
braun
Augenfarbe
braun
Figur
schlank
Sprache / Dialekt
Russisch
Polizei Recklinghausen
Tel.:
0800/2361111
E-Mail:
poststelle.recklinghausen [at] polizei.nrw.de

















Zugefügt 2026 Februar 14

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


 Pistole - 
 LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


16.Dezember 2025,
Vorfallszeit; Juli und August 2025
Vorfallsort: Wien Simmering und Niederösterreich-Wolfpassing an der Hochleithen

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht am 23.07.2025 um 01:24 Uhr und am 26.08.2025 um 04:35 Uhr, jeweils einen Raub in einer Tankstelle begangen zu haben.

In beiden Fällen war der derzeit Unbekannte mit schwarzer Sturmhaube maskiert, trug eine schwarze Motorradjacke, dunkle Schuhe und grau/schwarze Arbeitshandschuhe. Er forderte Bargeldbestände und bedrohte jeweils die Angestellten mit einer mutmaßlichen Schusswaffe.
Weiters trug er ein Kampfmesser sichtbar an seiner Hüfte. Das Bargeld verstaute er in einem schwarzen Rucksack und flüchtete. Der Tatverdächtige fuhr nach dem Raub in Wien mit einem Motorrad davon. Es entstand ein Schaden im vierstelligen Bereich. Bei den Vorfällen wurde körperlich niemand verletzt.
Fotos des Mannes konnten gesichert werden.

Das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, hat die Ermittlungen übernommen. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Journaldienst des Ermittlungsdienstes unter der Telefonnummer 01 31310 – 33800 erbeten.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ausforschung des Täters führen, wurde seitens der Wirtschaftskammer Wien eine Belohnung in der Höhe von € 2.000,- ausgelobt.

Sollten Sie den Tatverdächtigen möglichweise vor, nach der Tat oder auch bei der Flucht gesehen haben, bzw. sonstige Angaben zu dem Mann machen können, bittet die Wiener Polizei um Hinweise.

Artikel Nr: 454061
vom Dienstag, 16.Dezember 2025, 16:06 Uhr.













Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - Polizei Nordrhein-Westfalen - Essen - schwerer Raub


 Pistole - 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Essen - schwerer Raub


Aktualisiert
15. Dezember 2025

Zwei junge Tatverdächtige betraten den Verkaufsraum einer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger hielt eine schwarze Pistole in der Hand, der zweite Tatverdächtige ein Messer.

Die Tatverdächtigen bedrängten die Mitarbeiterin zum Öffnen der Kassenlade und verstauten Münzgeld und Scheingeld in einem Rucksack. Die Tatverdächtigen forderten das Öffnen des im Kassenbereich befindlichen Safes.

Der erste Tatverdächtige hielt der Mitarbeiterin mehrfach die Pistole an die Schläfe und gab drei Schüsse aus der Pistole ab. Der zweite Tatverdächtige näherte sich wiederholt der Mitarbeiterin und stach mit seinem Messer mehrfach in Richtung der Mitarbeiterin.

Beide Tatverdächtigen durchsuchten den Kassenbereich nach weiterer Raubbeute bis sie schließlich den hinteren Kassenbereich verließen. Die Mitarbeiterin folgte den Tatverdächtigen. Anschließend stießen die Tatverdächtigen die Mitarbeiterin von sich, der erste Tatverdächtige gab einen vierten Schuss aus der Pistole ab. Die Tatverdächtigen flüchteten im Besitz der Raubbeute fußläufig aus dem Verkaufsraum der Tankstelle.

Wer kann Angaben zu den bisher unbekannten Tatverdächtigen machen?





Tatzeit
04.12.2025 07:50
- 04.12.2025 07:55
Tatort
45276
Essen
Beschreibung der Person
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Mann mit der Messer: Muttermal auf dem mittleren Schultergürtel
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de












Zugefügt 2025 Dezember 28

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Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
TV2-mit-Stern
TV1-mit-Stern
TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: +49 711 8990 – 5778

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg


















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025

PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern


PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern

Aktualisierung: 24. Juni 2025
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und die Kriminalpolizeiinspektion Fürth bitten um Ihre Mithilfe!

Am 22.12.2023 gegen 17:10 Uhr betraten zwei unbekannte Männer ein Juweliergeschäft in der Fürther Innenstadt. Kurz nach Betreten des Geschäfts bedrohte Täter 1 die anwesende Mitarbeiterin mit einer Pistole und schubste diese zu Boden. Täter 2 schlug währenddessen mit einem Vorschlaghammer mehrere Vitrinen ein und entwendete diverse Schmuckstücke. Anschließend flüchteten beide Täter zunächst zu Fuß in den Fürther Stadtpark. Dort wurden sie von Zeugen beobachtet, wie sie zusammen auf einem E-Scooter am Fluss Pegnitz davonfuhren und an einem Holzsteg (Pappelsteig) den Wiesengrund in östliche Richtung zur Kutzerstraße hin überquerten. An dieser Stelle verlor sich die Spur der Täter. Im Rahmen der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen konnten später in der Engelhardstraße und an einem Gebüsch am Treppenaufgang zur Kutzerstraße hin jeweils ein E-Scooter aufgefunden werden, die den Täter zugeordnet werden.
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2025
Hinweis abgeben

Belohnung
Weitere Bilder
Informationen
Weitere Details

Belohnung

5.000 Euro

Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme der Täter führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Weitere Bilder


Informationen

Delikt: Raub
Zeit: 22.12.2023, 17:10 Uhr
Tatort: Königstraße 141, 90762 Fürth, Bayern
Äußere Erscheinung

Täter 1:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 30-35 Jahre
Größe: circa 175 cm
Haarfarbe: dunkel (vermutlich Perücke)
helle Gesichtsfarbe
Brille mit dunklem Rahmen und großen Brillengläsern
Schnurr- und Kinnbart

Täter 2:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 25-30 Jahre
Größe: circa 175 cm
helle Gesichtsfarbe
Kleidung

Täter 1:
hüftlanger, dunkler Mantel (eventuell Wolle)
dunkles Oberteil mit Reißverschluss
schwarze Handschuhe
hellblaue Jeans
schwarze Schuhe
schwarzer Stockschirm

Täter 2:
dunkle Pelzmütze mit herunterhängenden Ohrenklappen
weiße FFP2-Maske
hüftlange, dunkle Jacke
seitlich über die Schulter getragene Umhängetasche
dunkle Handschuhe
dunkle Hose
dunkle Schuhe

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Haben Sie Hinweise zur Identität der Täter?
Sind Ihnen die beiden Täter vor oder nach der Tat - mit den E-Scootern oder zu Fuß - in der Nähe des Tatorts in der Fürther Innenstadt oder im Fürther Pegnitz-Wiesengrund aufgefallen?
Können Sie sachdienliche Hinweise zum Vorschlaghammer oder zu dem entwendeten Schmuck geben?
Haben Sie Hinweise zum Aufenhaltsort der Täter?

Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 800 7766330

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminalpolizeiinspektion Fürth

Kapellenstraße 10

90762 Fürth

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.







Zugefügt 2025 Juni 22

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Fahndung 2025

Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden


	Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden

11.06.2025
Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Millionenschaden am 15.10.2024 in Frankfurt am Main (Fechenheim)

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fahndet gemeinsam mit dem Polizei Frankfurt am Main nach einem unbekannten Tatverdächtigen, der in Verdacht steht, am 15.10.2024 gegen 20:54 Uhr in der Ferdinand-Porsche-Straße 5 in Frankfurt am Main (Fechenheim) gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen eine Lagerhalle mit einer Fläche von ca. 6.400 qm in Brand gesetzt zu haben.

Die Lagerhalle brannte dadurch zu großen Teilen aus und stürzte teilweise ein. Durch das massive Brandgeschehen kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass im Stadtgebiet und den westlich angrenzenden Landkreisen entsprechende Notrufe eingingen. Die Rauchsäule war weithin sichtbar. Die Rettungskräfte der Frankfurter Feuerwehr waren mit einem großen Einsatzmittelaufgebot vor Ort und die Bevölkerung wurde über entsprechende Apps gewarnt. Es wird derzeit von einem Sachschaden von circa 10,94 Millionen Euro ausgegangen.

Es existieren Aufnahmen von Überwachungskameras, die beide Tatverdächtigen zeigen. Durch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte bereits ein Tatverdächtiger identifiziert werden. Bei der gesuchten Person handelt es sich um den derzeit unbekannten, zweiten Tatverdächtigen. Unter dem Link https://k.polizei.hessen.de/488551657 können die Videoaufnahmen und das Fahndungsplakat eingesehen werden. Das Plakat ist zudem dieser Presseerklärung beigefügt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizei Frankfurt am Main fragen:

Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen und seinem derzeitigen Aufenthaltsort machen?

Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise zu dem Tatgeschehen geben?

Hinweise bitte an das

Polizei Frankfurt am Main unter 069-75551599

oder an jede andere Polizeidienststelle.

Für Hinweise, die zur Ermittlung der gesuchten Person führen, ist eine Belohnung von 4.000,- Euro ausgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm






Zugefügt 2025 Juni 15

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Fahndung 2025

Pistole - schwerem Raub - polizei hessen - Bergen-Enkheim


	Pistole - schwerem Raub zum Nachteil eines Imbiss-Mitarbeiters - Frankfurt - Bergen-Enkheim

10.04.2025 – Am Sonntag (1. Dezember 2024) betraten gegen 20:23 Uhr zwei unbekannte Täter die Räumlichkeiten eines Imbisses in der Straße ´Leuchte´ in Frankfurt am Main. Nach Betreten des Imbisses forderte einer der beiden Täter unter Vorhalt einer Schusswaffe den Mitarbeiter zur Herausgabe von Geld auf, während der andere Täter den Türbereich absicherte. Als ein weiterer anwesender Zeuge der Aufforderung nicht nachkam, begab sich der Täter hinter den Tresenbereich und suchte nach der Kasse. Als er diese nicht auffinden konnte, nahm er sich ein Getränk aus einem im Verkaufsraum befindlichen Kühlschrank und flüchtete zusammen mit dem weiteren Täter vom Tatort in unbekannte Richtung.

Aufgrund dessen hoffen Staatsanwaltschaft und Polizei mit der Veröffentlichung jener Lichtbilder und Videoaufzeichnungen nun auf Hinweise, die zu einer Identifizierung des Tatverdächtigen führt.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden:

Er soll ca. 180 cm groß sein, große Augen und lange Wimpern haben. Ferner trug er eine rote Jacke mit einer dunklen Kapuzenweste (Marke: ´Nike´) darüber, einen dunklen Schlauchschal, sowie schwarze Handschuhe und eine helle Jeans.

Ein weiteres Lichtbild sowie zwei Videos des Tathergangs sind unter folgendem Link einsehbar: https://k.polizei.hessen.de/382652392

Zeugen, die Angaben zu der Identität des unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich an die Kriminalpolizei Frankfurt am Main (K12) unter der Rufnummer 069/755-51299 zu wenden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm







Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Raub - Supermarkt Grebenstein - Polizei Nordhessen


	PISTOLE - bewaffnetem Raubüberfall auf Supermarkt in Grebenstein - Polizei Nordhessen

04.04.2025 – Grebenstein (Landkreis Kassel):

Mit der Veröffentlichung eines Videos und Fotos des Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 9. August 2024 einen Supermarkt in der Bahnhofstraße in Grebenstein überfallen hat. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten leider nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Der bewaffnete Raubüberfall hatte sich an dem Freitagabend gegen 22:30 Uhr ereignet. Wie die Kriminalbeamten anhand der Videoaufzeichnung ermitteln konnten, hatte der Täter das Geschäft kurz vor Ladenschluss gegen 21:45 Uhr betreten und sich bis zur Tat zwischen den Regalen versteckt. Als die letzte Mitarbeiterin in das Kassenbüro ging, folgte ihr der Täter und forderte von ihr und den beiden Kolleginnen unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die drei Frauen der Aufforderung nachgekommen waren, flüchtete der Räuber mit einem Jutebeutel samt erbeutetem Bargeld und Wertgutscheinen nach draußen und mutmaßlich weiter in Richtung ´Steinerne Brücke´, wo sich seine Spur verliert. Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:

Männlich, 25 bis 35 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, schlank, dunklerer Teint, dunkle Haare, dunkelbraune Augen, dunkler Vollbart, schwarze Schirmmütze, hatte teilweise eine dunkle Kapuze auf dem Kopf und eine Art Schal über die Nase gezogen, trug eine auffällige gelbe Multifunktionsweste sowie schwarze Sneaker, ansonsten dunkel gekleidet.

Zeugen, die den Ermittlern des K 35 Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1020

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - Gelnhausen - Polizei Südosthessen


	PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - 

Gelnhausen - 
Polizei Südosthessen

04.04.2025 – Nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle in der Freigerichter Straße am 11. Januar gegen 10 Uhr, (wir berichteten, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/5947339) fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei Gelnhausen nun öffentlich nach dem weiterhin unbekannten Täter.

Nachdem der Täter, so der rekonstruierte Geschehensablauf, sich aus Richtung des Hallenbads der Tankstelle näherte und diese betrat, bedrohte der etwa 20-Jährige die Angestellte mit einer Waffe und flüchtete hiernach mit seiner Beute in die gleiche Richtung, aus der er kam.

Laut bisherigen kriminalpolizeilichen Erkenntnissen begab sich der Räuber im Anschluss an die Tat zum Schulhof der Kreisrealschule und zog sich dort ganz offensichtlich um.

Vor beziehungsweise während der Tat kann der Täter wie folgt beschrieben werden:

- circa 1,75 Meter groß
- weißer Jogginganzug mit schwarzem Logo auf der rechten
Brustseite, vermutlich der Marke Adidas
- weiße FFP2 - Maske
- weiße Latexhandschuhe, ggf. Einweghandschuhe
- grüne Sneaker mit weißer Zwischensohle und schwarzer Spitze
- helle Hautfarbe
- sprach deutsch ohne Akzent
- schwarze Kurzwaffe

Nach dem Umziehen kann die Kleidung wie folgt beschrieben werden:

- weiße Sneaker
- dunkelblaue Jeanshose mit Waschung der Vorderseite
- schwarze Winterjacke mit Logo auf der linken Oberarmseite,
vermutlich der Marke Wellensteyn

Da die Person, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnte, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und diese um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu der abgebildeten Person geben?
- Wer hat diesen auf der Flucht beobachtet?
- Wo ist die Person noch aufgefallen?
- Ist der Unbekannte möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen oder
hat ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Gelnhausen unter der Rufnummer 06051 827-0 entgegen.

Dieser Meldung sind vier Bilder des unbekannten Täters beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Offenbach, 04.04.2025, Pressestelle, Felix Geis

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Polizei - Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld


	Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld

Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner

aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

- männlich
- 1,74 Meter
- 74 kg
- braune Haare
- blau-graue Augen


Beschreibung / Besondere Merkmale

- Narbe Oberarm rechts
- Narbe Augenbraue
- Narbe Unterarm links
- Tattoo: Handrücken links ´Katja´ (russische Schreibweise)


Gesuchte Hinweise

Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminaldirektion Koblenz
Tatort

Weitefeld (Landkreis Altenkirchen






Zugefügt 2025 Mai 5

Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld
Fahndung 2025 August

Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub


   Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub

13.08.2025 – 10:18
Bereits am 18.08.2024 kam es zu einem Raubüberfall auf ein Blumengeschäft in der Viktor-Teusch-Allee in 66115 Saarbrücken. Der erste Täter betritt das Geschäft, lädt eine Schusswaffe durch und zielt damit in der Folge auf die 58-jährige Geschädigte, die zur Tatzeit in dem Blumengeschäft arbeitet. Als die Geschädigte flüchten will, wird sie von einem zweiten Täter festgehalten und zurück in den Laden gezogen. Nur durch vehemente Gegenwehr gelingt es der Geschädigten sich loszureißen und aus dem Geschäft zu flüchten. In der Zwischenzeit begibt sich der erste Täter an die Kasse, öffnet diese und entnimmt das darin enthaltene Bargeld. Anschließend fliehen beide Täter fußläufig vom Tatort.

Die Täter können wie folgt beschrieben werden:

Täter 1:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- weiße Sportschuhe mit dunklen Applikationen
- dunkle Hose (möglicherweise Jogginghose)
- dunkler Kapuzenpullover mit Kapuze über dem Kopf
- schwarze Basecap mit rotem Logo
- dunkle Handschuhe
- augenscheinlich helle Haut
- trägt Mundschutz

Täter 2:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- Weiße Sneaker
- Schwarze augenscheinlich Jogginghose mit schwarzem Emblem in
weißem Hintergrund auf dem linken Oberschenkel
- Schwarzer Kapuzenpullover mit Kordeln an der Kapuze sowie Under
Armour Emblem auf der Brust
- trägt schwarze Basecap
- trägt Handschuhe
- trägt Mundschutz

Zeugen werden gebeten sich bei der PI - Saarbrücken Burbach unter 0681/97150 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach
SBR-BURB- DGL
Heinrich-Barth-Straße 2
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681/97150
E-Mail: pi-sb-burbach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland




Zugefügt 2025 August 16

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Fahndung 2025

Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)


Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)

Die Staatsanwaltschaft Halle und die Polizeiinspektion Halle (Saale) bitten um Ihre Mithilfe!

Der gesuchte Mohammad Suliman NIYAZI wird dringend verdächtigt, am 10.03.2019 seine 26 Jahre alte Ex-Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Halle (Saale) erstochen zu haben. Seitdem befindet er sich auf der Flucht.

Nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen floh NIYAZI nach der Tat über Frankreich (vermutlich Paris) in die Türkei. Die Vermutung liegt nahe, dass er sich anschließend nach Afghanistan abgesetzt hat. Nach der Machtergreifung der Taliban im August 2021 könnte der Beschuldigte wieder zurück nach Deutschland geflüchtet sein. Ein Aufenthalt im Ausland, insbesondere im Raum Großbritannien, kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2025
Informationen

Delikt: Mord
Zeit: 10.03.2019
Tatort: Florentiner Bogen, Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Familienname: NIYAZI
Vorname: Mohammad Suliman
Geburtsdatum: 01.01.1995
Geburtsort: Kabul / Afghanistan
Geschlecht: männlich
Größe: 184 cm
Äußere Erscheinung
Haarfarbe: schwarz
Gewicht: 68 Kilogramm
südosteuropäischer Phänotyp
schlanke Figur

Besonderheiten (Narben)
mehrere Narben am linken Unterarm
senkrechte Narbe auf dem Bauch

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Frage von Bedeutung:

Können Sie Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort des Gesuchten Mohammad Suliman NIYAZI geben?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen-Anhalt und von Europol.
Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 345 2241291

Sachbearbeitende Dienststelle:

Polizeiinspektion Halle (Saale)

Mersburger Straße 6

06110 Halle (Saale)






Zugefügt 2025 Juni 29

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Fahndung 2025

Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln


 Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln

Tatort
Im Finkenhain, Köln-Hahnwald, Nordrhein-Westfalen

Tatzeit- /Raum
08.10.2024, 22:50 Uhr – 09.10.2024, 01:40 Uhr
Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Köln und das Polizeipräsidium Köln bitten um Ihre Mithilfe!

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln suchen nach den Personen, die am Abend des 8. Oktober 2024 in das Haus eines 74 Jahre alten Mannes im Kölner Stadtteil Hahnwald eingebrochen sind und den Inhaber einer Sonnenstudiokette durch Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper getötet haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich die Täter gegen 21:30 Uhr Zutritt zum Haus verschafft, waren um etwa 22:50 Uhr vom heimkehrenden Eigentümer überrascht worden und haben das Haus gegen 01:40 Uhr wieder verlassen. Bilder der Überwachungskamera aus der Nachbarschaft zeigen, dass sie um 01:55 Uhr vermutlich mit einem 1er oder 3er BMW vom Tatort geflüchtet sind.

Die Tatverdächtigen gingen professionell vor, vernichteten ihre Spuren vor Ort und erbeuteten neben einer großen Menge Bargeld in Scheinen auch mehrere tausend Euro gerolltes Münzgeld aus dem Tresor des Hauses. Zudem fehlt seit der Tat eine schwarze Lederjacke (siehe Titelbild) des 74-Jährigen. Das Opfer wurde am nächsten Morgen von einem Mitarbeiter entdeckt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.


Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Tel.: +49 221 2290

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg







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Diese sind ALLE kriminelle Fahndungen in Deutschland


Achrichten Artikel

Warum sind so viele Türken in Europa arbeitslos?


Warum sind so viele Türken in Europa arbeitslos?



Einige Beobachter sagen, dass dies auf historische Entscheidungen zurückgeht, die vor Jahrzehnten getroffen wurden. Die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte in den 1960er Jahren war auf einfache Tätigkeiten in der Industrie ausgerichtet. Man ging davon aus, dass diese Menschen nur vorübergehend bleiben würden. Als viele dauerhaft blieben, fehlten langfristige Integrationsmaßnahmen. Es gab keine systematische Sprachförderung, keine gezielte berufliche Weiterentwicklung und keine klare Perspektive für sozialen Aufstieg. Als später viele Industriejobs verschwanden, standen viele Menschen ohne passende Qualifikationen da.

Europa hielt lange an der Vorstellung fest, kein Einwanderungsraum im klassischen Sinne zu sein. Dadurch wurden Integrationsangebote erst spät aufgebaut. Eine zweite Generation wuchs in einer Phase auf, in der es kaum staatliche Unterstützung für Sprache, Bildung oder gesellschaftliche Teilhabe gab. Viele Kinder hatten dadurch schlechtere Startbedingungen und geringere Chancen auf höhere Bildungswege.

Der Familiennachzug verstärkte diese Entwicklung. Viele Menschen kamen aus ländlichen Regionen der Türkei nach Europa, oft mit geringer Schulbildung und ohne Sprachkenntnisse. Das erschwerte den Einstieg in den Arbeitsmarkt und führte zu Abhängigkeit von Sozialleistungen. Jede neue Zuwanderungswelle brachte ähnliche Herausforderungen mit sich.

Das europäische Schulsystem trägt ebenfalls zur sozialen Ungleichheit bei. In vielen Ländern werden Kinder früh in verschiedene Schulformen eingeteilt. Kinder aus Familien mit wenig Sprachkenntnissen oder geringem Bildungsniveau landen häufiger in niedrigeren Schulformen. Das begrenzt ihre beruflichen Möglichkeiten und erschwert sozialen Aufstieg.

In einigen Städten entstanden über die Jahre türkisch geprägte Viertel. Dort gibt es Geschäfte, Vereine und soziale Netzwerke, die den Alltag erleichtern, aber gleichzeitig den Kontakt zur Landessprache und zu beruflichen Netzwerken verringern. Das kann Integration verlangsamen und Arbeitsmarktchancen beeinträchtigen.

Ein weiterer Faktor ist die Rolle der Türkei. Religiöse und kulturelle Organisationen aus der Türkei sind in mehreren europäischen Ländern aktiv und stärken die Bindung an die Herkunftskultur. Manche Beobachter sagen, dass dies die Integration erschwert, weil es parallele Strukturen fördert.

Zusammengefasst entsteht die hohe Arbeitslosigkeit unter manchen türkischstämmigen Menschen in Europa durch eine Kombination aus historischen Entscheidungen, fehlender früher Integration, Bildungsnachteilen, sozialer Konzentration und kulturellen Bindungen. Die Verantwortung liegt weniger bei den Menschen selbst als bei den Rahmenbedingungen, die über Jahrzehnte entstanden sind.

















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2022 Polizei Hamburg : Bergedorf - gefährliche Körperverletzung


2022 Polizei Hamburg : Bergedorf - gefährliche  Körperverletzung

05. April 2022 – 10:59 Uhr

Tatzeit: 05. Dezember 2021, 07:55 Uhr

Tatort: Hamburg-Bergedorf, Weidenbaumsweg, ZOB Bergedorf

Im Zusammenhang mit einer gefährlichen Körperverletzung aus dem Dezember 2021 fahndet die Polizei Hamburg nun öffentlich mithilfe von Überwachungsbildern nach zwei bislang unbekannten Tatverdächtigen.

An jenem Sonntagmorgen befand sich ein 21-jähriger Mann am Zentralen Omnibusbahnhof in Bergedorf, als zwei junge Männer auf ihn zukamen und versuchten, ihn durch verbale Provokationen zu einer Reaktion zu bewegen. Als der 21-Jährige die Konfrontation ignorierte, wurde er von einem der Tatverdächtigen zu Boden geworfen. Beide schlugen und traten anschließend auf den am Boden liegenden Mann ein.

Erst als sich zufällig anwesende Passanten näherten, ließen die Angreifer von ihm ab. Der Geschädigte konnte sich in einen gerade haltenden Linienbus retten. Die beiden Tatverdächtigen flüchteten daraufhin in Richtung S-Bahnhof Bergedorf.

Der 21-Jährige erlitt durch die Angriffe unter anderem Verletzungen im Gesichtsbereich, die eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig machten.

Die Ermittlungen des zuständigen Landeskriminalamts (LKA 173) blieben bislang ohne Erfolg bei der Identifizierung der Tatverdächtigen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg erließ das Amtsgericht Hamburg daher einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern aus einer Überwachungskamera.

Täterbeschreibungen:

Tatverdächtiger 1
– männlich
– ca. 20 Jahre alt
– ca. 190 cm groß
– kräftige Statur
– mitteleuropäisches / slawisches Erscheinungsbild

Tatverdächtiger 2
– männlich
– 17 bis 20 Jahre alt
– 165 bis 175 cm groß
– schlanke Statur
– mitteleuropäisches Erscheinungsbild

Hinweise zu den abgebildeten Personen werden unter der Rufnummer 040 / 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen.

Ri.

Medienanfragen richten Sie bitte an:

Polizei Hamburg
Daniel Ritterskamp
Telefon: 040 4286-58888
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

















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Araber/Maghreb/Türken - LPD Wien - Öffentlichkeitsfahndung nach Rip-Deal


Araber/Maghreb/Türken -    LPD Wien - Öffentlichkeitsfahndung nach Rip-Deal


18. Jänner 2026

Der Ermittlungseinheit „Rip-Deal Unit Vienna" der Außenstelle Zentrum-Ost des Landeskriminalamts Wien ist es durch umfangreiche Ermittlungsarbeit gelungen, einen Rip-Deal zügig aufzuklären, der sich am 6. November 2025 in Wien sowie in Mailand, Italien, zugetragen hatte. Die Ermittlungen wurden in enger Kooperation mit EUROPOL sowie mit Sonderermittlungsgruppen aus Italien und Spanien durchgeführt.

Vier Tatverdächtige gaben sich gegenüber einem österreichischen Brüderpaar als internationale Geschäftsleute aus und vereinbarten den Kauf von drei Kilogramm Gold im Gesamtwert von mehr als 300.000 Euro. Die Übergabe der insgesamt 15 Goldbarren fand in einem Hotel in der Wiener Innenstadt statt, während zur selben Zeit in Mailand die angebliche Geldübergabe erfolgte – bei der echtes Bargeld im mittleren sechsstelligen Bereich unmittelbar vor der Übergabe durch Falschgeld ersetzt wurde.

Nachdem die Geschädigten Anzeige erstattet hatten, übernahm die „Rip-Deal Unit Vienna" die Ermittlungen und konnte binnen zwei Monaten drei der vier Tatverdächtigen identifizieren. Diese sind bereits in mehreren europäischen Ländern wegen Betrugs und Einbruchsdiebstahls vorbestraft. Am 12. Jänner 2026 nahm die italienische Polizei zwei der Verdächtigen (29 und 32 Jahre alt, beide italienische Staatsbürger) in der Nähe von Turin fest. Ein weiterer namentlich bekannter Tatverdächtiger (21 Jahre alt, italienischer Staatsbürger) ist derzeit flüchtig.

Die Identität sowie der Aufenthaltsort des vierten Tatverdächtigen sind den Behörden bislang unbekannt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien ersucht die Polizei daher um Veröffentlichung von Lichtbildern dieser Person zur Unterstützung der weiteren Ermittlungen.

Hinweise werden streng vertraulich behandelt und können – auch anonym – an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, Rip-Deal Unit Vienna, unter der Telefonnummer 01 31310 62510 gerichtet werden.

Artikel Nr.: 456242
Sonntag, 18. Jänner 2026, 08:09 Uhr



















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Kriminelle Polizei Fahndung

Polizei Sachsen:Leipzig-Altlindenau - Versuchtes Tötungsdelikt in


Polizei Sachsen:Leipzig-Altlindenau - Versuchtes Tötungsdelikt in


Am Mittwoch, dem 21. Januar 2026, gegen 15:17 Uhr, ereignete sich in einem Wohnungsbordell in der Demmeringstraße in Leipzig ein versuchtes Tötungsdelikt. Eine 26-jährige Sexarbeiterin wurde dabei von einem bislang unbekannten Mann unvermittelt angegriffen.

Der Tatverdächtige hatte die Frau am frühen Nachmittag in ihrer Wohnung aufgesucht und war ohne erkennbaren Anlass gewalttätig geworden. Auf die Hilferufe der Geschädigten wurde ein Zeuge aufmerksam, der ihr zu Hilfe eilte und die Situation beendete.

Der Angreifer flüchtete daraufhin aus der Wohnung, wurde dabei jedoch von einer Überwachungskamera erfasst. Aufgrund der Gegenwehr der jungen Frau wies der Täter zum Tatzeitpunkt vermutlich noch sichtbare Kratzwunden im Halsbereich auf.

Beschreibung des Tatverdächtigen:

– männlich
– ca. 40 bis 45 Jahre alt
– ca. 190 bis 200 cm groß
– kräftige Statur mit Bauchansatz
– dunkelblonde bis rötliche, kurze Haare
– leichter Dreitagebart
– Brillenträger

Bekleidung zur Tatzeit:

– dunkle Markenschuhe mit weißer Sohle
– dunkle Jogginghose
– grün-weiße Sweatjacke mit Kapuze
– dunkle Winterjacke
– dunkler Rucksack mit farbigen Akzenten (Marke unbekannt, Tarnmuster in Dunkelgrau und Rot)

Die Polizei bittet die Bevölkerung dringend um Mithilfe:

– Wer erkennt die abgebildete Person?
– Wem ist der Aufenthaltsort des Unbekannten bekannt?
– Wer kann sonstige Hinweise zum Sachverhalt geben?

Hinweise richten Sie bitte an:

Polizeidirektion Leipzig
Dimitroffstraße 1
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 966-46666
E-Mail: hinweise.k24.pd-l@polizei.sachsen.de
















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Warum sind so viele Menschen arabischer Herkunft in Europa arbeitslos?


Warum sind so viele Menschen arabischer Herkunft in Europa arbeitslos?



Viele arabischstämmige Menschen in Europa haben höhere Arbeitslosenquoten als die einheimische Bevölkerung. Das liegt nicht an Herkunft oder Religion, sondern an einer Kombination aus wirtschaftlichen, sozialen und strukturellen Faktoren, die sich über Jahrzehnte entwickelt haben. Viele Menschen aus arabischen Ländern kamen in den 1960er bis 1980er Jahren als gering qualifizierte Arbeitskräfte nach Europa und ließen sich in Regionen nieder, die später wirtschaftlich stark zurückgingen. Ihre Kinder und Enkelkinder starteten dadurch oft mit schlechteren Voraussetzungen.

Bildungsunterschiede spielen eine große Rolle. In vielen europäischen Ländern erreichen Kinder arabischer Herkunft im Durchschnitt niedrigere Bildungsabschlüsse als andere Gruppen. Das erschwert den Zugang zu stabilen und gut bezahlten Arbeitsplätzen. Gleichzeitig zeigen Studien, dass Bewerber mit arabisch klingenden Namen bei gleicher Qualifikation seltener zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Diese Form der Benachteiligung ist in mehreren Ländern gut dokumentiert.

Sprachliche Hürden und fehlende Anerkennung von Abschlüssen erschweren den Einstieg zusätzlich. Viele Menschen kommen mit beruflicher Erfahrung oder Ausbildung, die in Europa nicht sofort anerkannt wird. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse oder offizielle Anerkennung ihrer Qualifikationen finden sie oft nur schwer Arbeit.

Arabischstämmige Gemeinschaften leben häufig in bestimmten Stadtteilen, die weniger wirtschaftliche Chancen bieten. Dort gibt es weniger berufliche Netzwerke, weniger Unternehmen und Schulen mit geringeren Ressourcen. Diese räumliche Konzentration verstärkt soziale Nachteile über Generationen hinweg.

Asylsuchende dürfen in vielen europäischen Ländern lange Zeit nicht arbeiten. Monate oder sogar Jahre ohne Beschäftigung führen zu Lücken im Lebenslauf und zum Verlust von Fähigkeiten. Wenn der Arbeitsmarktzugang schließlich erlaubt ist, ist der Einstieg deutlich schwieriger.

Kulturelle Unterschiede im Umgang mit Arbeitsmarkt, Bewerbungen oder beruflichen Netzwerken können ebenfalls eine Rolle spielen. Manche Menschen kennen die Funktionsweise europäischer Arbeitsmärkte nicht und haben keine Kontakte, die ihnen helfen könnten.

Es gibt jedoch große Unterschiede zwischen Ländern, Generationen und Herkunftsgruppen. Viele Menschen arabischer Herkunft sind gut ausgebildet und erfolgreich im Arbeitsmarkt. Die Probleme konzentrieren sich auf bestimmte Regionen, bestimmte Migrationswege und bestimmte soziale Gruppen. Die Forschung zeigt, dass strukturelle Benachteiligung, Diskriminierung, Sprachbarrieren und wirtschaftliche Faktoren mehr erklären als kulturelle Unterschiede.

















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Warum sind so viele Menschen arabischer Herkunft in Deutschland schlecht gebildet?


Warum sind so viele Menschen arabischer Herkunft in Deutschland schlecht gebildet?



Einige Beobachter sagen, dass dies mit der Struktur des deutschen Bildungssystems und den Ausgangsbedingungen vieler arabischstämmiger Familien zusammenhängt. Deutschland teilt Kinder sehr früh in verschiedene Schulformen ein. Mit zehn Jahren entscheidet sich oft, ob ein Kind auf ein Gymnasium oder auf eine niedrigere Schulform geht. Kinder aus Familien mit wenig Deutschkenntnissen oder geringem Bildungsniveau haben dabei schlechtere Chancen, weil Sprache und familiäre Unterstützung eine große Rolle spielen. Viele arabische Kinder werden dadurch früh in Schulwege gelenkt, die weniger Aufstiegsmöglichkeiten bieten.

Die sprachliche Distanz zwischen Arabisch und Deutsch erschwert den Einstieg zusätzlich. Wer erst spät nach Deutschland kommt oder zu Hause wenig Deutsch spricht, hat es im Unterricht schwerer. Ohne intensive Förderung vergrößert sich der Abstand jedes Jahr. Deutschland bietet zwar Unterstützung, aber oft nicht in dem Umfang, der nötig wäre.

Viele Menschen aus arabischen Ländern kamen in den letzten Jahren aus Regionen mit schwachen oder unterbrochenen Bildungssystemen. Bürgerkrieg, Flucht und lange Reisewege führten dazu, dass viele Kinder und Jugendliche Lücken in ihrer Schulbildung hatten. Das deutsche Bildungssystem ist anspruchsvoll, und ohne gezielte Förderung ist der Einstieg schwierig.

Das Asylverfahren führt oft zu langen Wartezeiten in Übergangsunterkünften. Kinder wechseln Schulen, haben unregelmäßigen Unterricht oder warten auf Plätze. Diese Unterbrechungen erschweren eine stabile Lernentwicklung. Das Asylsystem und das Bildungssystem greifen nicht gut ineinander.

Der Bildungsstand der Eltern beeinflusst die Bildungschancen der Kinder stark. Viele arabische Eltern haben selbst wenig formale Bildung oder können ihre Qualifikationen in Deutschland nicht nutzen. Dadurch fehlt oft die Möglichkeit, die Kinder schulisch zu unterstützen. Manche Eltern arbeiten in einfachen Jobs oder sind durch das Asylverfahren stark belastet, was die Unterstützung zusätzlich erschwert.

In einigen Städten leben viele arabischstämmige Familien in bestimmten Vierteln. Dort sind Schulen oft überlastet, haben weniger Ressourcen und eine hohe Zahl von Kindern mit ähnlichen Herausforderungen. Solche Schulen können schlechter fördern, und die Lernumgebung ist schwieriger.

In manchen Familien spielen traditionelle Rollenbilder eine Rolle. Besonders Mädchen aus konservativen Haushalten haben manchmal weniger Unterstützung für längere Bildungswege. Das führt zu geringeren Bildungsabschlüssen und später zu geringeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Zusammengefasst entsteht die geringere durchschnittliche Bildung vieler arabischstämmiger Menschen in Deutschland durch eine Kombination aus frühem Schultracking, sprachlichen Hürden, unterbrochener Schulbildung, schwierigen Lebensbedingungen während des Asylverfahrens, sozialer Konzentration in bestimmten Stadtteilen und kulturellen Faktoren. Diese Entwicklungen haben sich über Jahre aufgebaut und wirken bis heute nach.

















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Warum sind so viele Menschen muslimischer Herkunft in Europa schlecht gebildet?


Warum sind so viele Menschen muslimischer Herkunft in Europa schlecht gebildet?



In vielen europäischen Ländern zeigen Menschen aus mehrheitlich muslimischen Herkunftsregionen im Durchschnitt niedrigere Bildungsabschlüsse als die einheimische Bevölkerung. Das liegt nicht an der Religion, sondern an den Ausgangsbedingungen, den Migrationswegen und den sozialen Strukturen, die diese Gruppen betreffen. Da Europa keine offiziellen Bildungsdaten nach Religion erhebt, werden diese Muster über Herkunftsländer, Migrationsstatus und Studien zu bestimmten Gruppen sichtbar.

Viele Menschen aus muslimisch geprägten Ländern kommen aus Regionen mit schwachen oder unterbrochenen Bildungssystemen. Konflikte, wirtschaftliche Probleme und geringe staatliche Investitionen führen dazu, dass viele Menschen nur wenige Schuljahre absolviert haben. Wer mit geringer oder unvollständiger Bildung nach Europa kommt, hat es in einem anspruchsvollen Schulsystem schwerer.

Sprachliche Hürden spielen eine große Rolle. Wer ohne ausreichende Kenntnisse der Landessprache nach Europa kommt, hat es in Schule und Ausbildung schwer. Zeugnisse und Qualifikationen aus Herkunftsländern werden oft nicht anerkannt oder passen nicht zu europäischen Anforderungen. Das führt dazu, dass viele Menschen unterhalb ihres tatsächlichen Niveaus arbeiten oder gar keinen Zugang zu qualifizierten Berufen finden.

Soziale und wirtschaftliche Bedingungen verstärken diese Muster. Viele muslimisch geprägte Migrantengruppen leben in benachteiligten Stadtteilen mit schwächeren Schulen, weniger Ressourcen und geringeren Aufstiegschancen. Kinder in solchen Umgebungen haben es schwerer, schulisch aufzuholen. Studien wie PISA zeigen, dass Leistungsunterschiede oft schon in der Grundschule beginnen und sich in der Sekundarstufe vergrößern.

Kulturelle Faktoren können ebenfalls eine Rolle spielen. In manchen Familien werden frühe Berufstätigkeit, familiäre Verpflichtungen oder traditionelle Rollen stärker betont als lange schulische Ausbildung. Das betrifft besonders Mädchen in konservativen Haushalten. Diese Unterschiede entstehen jedoch aus sozialen Normen, nicht aus Religion.

Die Bildungssysteme europäischer Länder tragen ebenfalls zu den Unterschieden bei. In Deutschland und Österreich etwa führt die frühe Aufteilung in verschiedene Schulformen dazu, dass Kinder mit Sprachdefiziten oder ohne familiäre Unterstützung häufiger in niedrigere Schulformen gelangen. In anderen Ländern wirken ähnliche Mechanismen durch soziale Segregation oder unzureichende Förderung.

Die zweite Generation zeigt Fortschritte. Kinder, die in Europa geboren wurden, sprechen die Landessprache von Anfang an und haben besseren Zugang zu Bildung. Dennoch bleiben Unterschiede bestehen, weil familiäre Hintergründe, Wohnumfeld und strukturelle Faktoren weiterhin Einfluss haben. Der Aufholprozess verläuft langsamer als bei Gruppen, die mit höheren Bildungsniveaus oder gezielter Auswahl eingewandert sind.

Zusammengefasst entsteht die geringere durchschnittliche Bildung vieler Menschen muslimischer Herkunft in Europa durch eine Kombination aus niedrigeren Bildungsniveaus im Herkunftsland, sprachlichen Hürden, sozialen Bedingungen, kulturellen Einflüssen, strukturellen Eigenschaften der Bildungssysteme und den Besonderheiten der Migrationswege. Diese Entwicklungen verbessern sich, aber die Unterschiede bestehen weiterhin.

















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Warum wollen Afghanen Deutschland nicht verlassen?


Warum wollen Afghanen Deutschland nicht verlassen?



Afghanen in Deutschland, vor allem jene, die nach 2015 und nach der Machtübernahme der Taliban geflohen sind, zeigen eine sehr geringe Bereitschaft, freiwillig zurückzukehren. Die Zahlen aus den Jahren 2025 und 2026 zeigen, dass freiwillige Rückkehrprogramme kaum genutzt werden und dass Abschiebungen selten und politisch umstritten sind.

Die freiwilligen Rückkehrprogramme werden fast gar nicht angenommen. Nur sehr wenige Afghanen beantragen sie, und noch weniger reisen tatsächlich aus. Das ist verschwindend gering im Vergleich zur gesamten afghanischen Bevölkerung in Deutschland. Abschiebungen finden zwar wieder statt, aber nur in sehr kleinen Zahlen und fast ausschließlich bei Personen, die als Straftäter eingestuft werden. Rechtliche und humanitäre Hindernisse machen größere Rückführungen praktisch unmöglich.

Der wichtigste Grund für die Weigerung ist die extreme Gefahr in Afghanistan unter der Herrschaft der Taliban. Seit 2021 herrscht ein repressives System mit öffentlicher Gewalt, willkürlichen Festnahmen, religiösem Zwang, Unterdrückung von Frauen und Mädchen, Verfolgung ehemaliger Regierungsmitarbeiter, Journalisten, Aktivisten und Minderheiten. Für viele Rückkehrer besteht ein hohes Risiko von Vergeltung, Folter oder Tod. Internationale Organisationen warnen weiterhin vor Rückführungen. Afghanistan ist nicht sicher, und viele Menschen flohen nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern aus Angst um ihr Leben.

Die humanitäre Lage ist katastrophal. Ein großer Teil der Bevölkerung ist auf Hilfe angewiesen. Frauen und Mädchen haben kaum Rechte. Die Wirtschaft ist zusammengebrochen. Wer nach Afghanistan zurückkehrt, findet keine funktionierende Infrastruktur, keine Arbeitsmöglichkeiten und keine Sicherheit. Rückführungen ignorieren die Gründe, aus denen Menschen geflohen sind.

Der Unterschied im Lebensstandard spielt ebenfalls eine große Rolle. Deutschland bietet Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Bildung und finanzielle Unterstützung. Selbst niedrig bezahlte Arbeit in Deutschland bietet mehr Stabilität als jede Option in Afghanistan. Die finanziellen Angebote für freiwillige Rückkehr wirken im Vergleich dazu bedeutungslos. Menschen wählen langfristige Sicherheit statt kurzfristiger Zahlungen.

Viele Afghanen haben in Deutschland bereits ein Leben aufgebaut. Sie haben Kinder, die in deutschen Schulen sind, sie haben soziale Netzwerke, Freunde und Strukturen, die ihnen Halt geben. Die Jahre, die sie in Deutschland verbracht haben, schaffen Bindungen, die man nicht einfach aufgibt. Eine Rückkehr würde alles zerstören, was sie aufgebaut haben.

Rechtliche Möglichkeiten spielen ebenfalls eine Rolle. Viele Afghanen legen Widerspruch gegen Ablehnungen ein oder klagen gegen Entscheidungen. Gerichte geben ihnen oft Recht, weil individuelle Gefahren geprüft werden müssen. Abschiebungen scheitern häufig an rechtlichen Vorgaben oder an fehlender Kooperation der Taliban.

Im Vergleich zu Syrern ist die Situation ähnlich, aber in Afghanistan ist die Gefahr durch die Taliban noch unmittelbarer. Während einige Syrer nach politischen Veränderungen zurückkehren, gibt es in Afghanistan keine vergleichbare Stabilisierung.

Deutschland hat seine Politik verschärft, etwa durch strengere Grenzkontrollen und Abschiebungen von Straftätern. Doch die meisten Afghanen bleiben, weil eine Rückkehr lebensgefährlich wäre. Für sie ist es rational, in Deutschland zu bleiben, selbst wenn Integration schwierig ist oder rechtliche Unsicherheit besteht.

Das nationale Interesse Deutschlands liegt in einer selektiven Politik, bei der gut integrierbare und qualifizierte Menschen bleiben und beitragen können, während andere konsequenteren Regeln unterliegen. Doch pauschale Rückführungen sind rechtlich und humanitär kaum möglich.

















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Kriminelle Polizei Fahndung

2 Araber/Maghreb/Türken - Polizei Sachsen: Pirna - Wohnungeingebruch


2 Araber/Maghreb/Türken - Polizei Sachsen: Pirna -  Wohnungeingebruch



Am Dienstag, dem 4. November 2025, verschafften sich gegen 10:20 Uhr zwei unbekannte Männer Zugang zu einem Wohnhaus am Söbrigener Weg in Pirna.

Nachdem beide das Grundstück betreten hatten, übernahm einer die Aufgabe des Ausschauehaltens, während der andere über einen Balkon im Erdgeschoss kletterte und die Terrassentür aufhebelte. Im Inneren durchstöberten sie die Räumlichkeiten und entwendeten Schmuck, Bargeld sowie Schlüssel.

Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit, ob dieselben Personen auch

    für den Einbruch in ein Wohnhaus an der Äußeren Pillnitzer Straße am 11. November 2025 zwischen 07:00 und 14:30 Uhr sowie
    für den Einbruch in ein Wohnhaus an der Birkwitzer Straße am 20. November 2025 zwischen 06:05 und 18:00 Uhr

verantwortlich gemacht werden können.
Personenbeschreibungen der zwei unbekannten Tatverdächtigen

TV 1

    männlich
    geschätztes Alter: 16 bis 20 Jahre
    Körpergröße: ca. 180 cm
    schlanke Figur
    dunkle Hautfarbe
    dunkles, lockiges Haar
    markante Augenbrauen
    leichter Oberlippenbart

Bekleidung:

    schwarzer Kapuzenpullover
    dunkle Jogginghose
    Turnschuhe in grau-weiß-rot-schwarzer Farbgebung mit roten Sohlen



TV 2

    männlich
    geschätztes Alter: 16 bis 20 Jahre
    Körpergröße: ca. 180 cm
    schlanke Figur
    dunkler Kinnbart sowie Dreitagebart

Bekleidung:

    helle Kapuzenjacke
    schwarzer Kapuzenpullover
    blaue Jeans mit ausgefransten Knien
    weiße Sneaker


Die Polizei ist auf Ihre Mithilfe angewiesen!

    Können Sie Hinweise zur Identität der beiden Männer geben?
    Wissen Sie, wo die Unbekannten sich derzeit aufhalten?
    Verfügen Sie über weitere sachdienliche Informationen?

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Hinweisen an

Polizeidirektion Dresden
Besucheradresse:
Schießgasse 7
01067 Dresden

Telefon: +49 351 483-2233




















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Warum wollen Syrer Deutschland nicht verlassen?


Warum wollen Syrer Deutschland nicht verlassen?



Syrer wollen Deutschland nicht verlassen, weil Deutschland Bedingungen geschaffen hat, die das Bleiben rational und das Gehen irrational machen.

Deutschland hat das großzügigste Unterstützungssystem für Syrer in Europa aufgebaut. Das Problem ist nicht Syrien, sondern das deutsche Angebot. Wohnraum, Gesundheitsversorgung, finanzielle Unterstützung, Sprachkurse, Familiennachzug und ein klarer Weg zu dauerhaftem Aufenthalt wurden Syrern in einem Umfang angeboten, den andere europäische Länder nicht annähernd erreicht haben. Deutschland hat 2015 nicht nur die Tür geöffnet, sondern ein komplettes Lebenspaket bereitgestellt. Für Menschen in Not war das ein starkes Signal. Es ist logisch, dass viele kamen und blieben.

Der sogenannte temporäre Schutz war nie wirklich temporär. Der Status, unter dem die meisten Syrer nach Deutschland kamen, war als kurzfristige Lösung gedacht. In der Praxis wurde er automatisch verlängert. Abschiebungen nach Syrien wurden politisch ausgesetzt. Das Wort „vorübergehend“ bedeutete in Deutschland faktisch „dauerhaft, solange niemand den Mut hat, es zu ändern“. Syrer, die dachten, sie würden nur kurz bleiben, stellten fest, dass der Schutzstatus auf unbestimmte Zeit gilt. Niemand verlässt eine sichere Zukunft für eine unsichere Rückkehr.

Syrien ist tatsächlich zerstört. Nach vielen Jahren Bürgerkrieg gibt es in großen Teilen des Landes keine funktionierende Infrastruktur, keine stabile Wirtschaft und keine verlässliche Sicherheit. Viele Regionen sind unbewohnbar oder politisch unsicher. Die Bedingungen, die 2015 zur Flucht geführt haben, haben sich nicht einfach aufgelöst. Von Menschen zu verlangen, in ein zerstörtes Land zurückzukehren, während man ihnen gleichzeitig ein sicheres Leben in Deutschland bietet, ist keine realistische Politik.

Der Familiennachzug hat ganze Netzwerke verankert. Deutschland erlaubte syrischen Schutzberechtigten, ihre Familien nachzuholen. Jede nachgezogene Person verstärkte die Bindung an Deutschland. Mehr Familienmitglieder bedeuten mehr rechtliche Stabilität, mehr Kinder, die in Deutschland geboren werden, und mehr soziale Strukturen. Aus einzelnen Fällen wurden ganze Gemeinschaften. Deutschland hat diese Entwicklung bewusst ermöglicht.

In Deutschland geborene Kinder sind der stärkste rechtliche Anker. Wer ein Kind in Deutschland bekommt, hat praktisch einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Abschiebungen von Eltern deutscher Kinder sind rechtlich kaum möglich. Das ist kein Zufall, sondern ein bekanntes rechtliches Muster. Syrer haben es genutzt, wie jede andere Gruppe es auch tun würde. Deutschland hat die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen.

Die gewachsenen syrischen Gemeinschaften machen eine Rückkehr wirtschaftlich unvernünftig. In Städten wie Berlin, Hamburg oder Köln gibt es inzwischen syrische Geschäfte, Restaurants, Ärzte, Anwälte und Vereine. Wer acht Jahre lang ein Leben aufgebaut hat, gibt das nicht auf, um in ein Land zurückzukehren, in dem seine Qualifikationen nicht anerkannt werden, seine Ersparnisse wertlos sind und seine Sicherheit ungewiss ist.

Die Programme zur freiwilligen Rückkehr sind unattraktiv. Deutschland bietet geringe finanzielle Anreize für Rückkehr, die im Vergleich zu den Vorteilen eines Lebens in Deutschland bedeutungslos sind. Eine Familie mit Wohnung, Schule, medizinischer Versorgung und Zukunftsperspektive wird nicht für ein paar tausend Euro alles aufgeben. Diese Programme sind politische Symbolik, keine echten Angebote.

Der Sturz Assads hat keine Rückkehrbedingungen geschaffen. Obwohl deutsche Politiker dies als Wendepunkt darstellen, ist Syrien nach dem Machtwechsel weder stabil noch sicher. Die politischen Strukturen sind unklar, die Wirtschaft ist zerstört, und die Sicherheitslage bleibt unsicher. Syrer in Deutschland wissen, dass ein Regierungswechsel kein funktionierendes Land schafft.

Die Integration hat echte Bindungen geschaffen. Viele Syrer haben Deutsch gelernt, arbeiten, haben Freunde, Beziehungen und ein Leben aufgebaut. Das sind keine künstlichen Gründe, sondern echte menschliche Bindungen. Menschen geben ihr Leben nicht auf, weil sich die politische Stimmung ändert.

Abschiebungen finden praktisch nicht statt. Syrer wissen, dass Deutschland sie kaum abschiebt. Rechtliche Einsprüche, politische Zurückhaltung und diplomatische Hindernisse machen Abschiebungen faktisch unmöglich. Eine Drohung, die nie umgesetzt wird, hat keine Wirkung.

Die zweite Generation ist nun der zentrale Punkt. Die Kinder, die 2015 im Grundschulalter ankamen, sind heute Jugendliche. Sie sprechen Deutsch, haben deutsche Freunde und sind kulturell in Deutschland verwurzelt. Viele haben deutsche Staatsbürgerschaft oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Sie sind faktisch Deutsche. Sie in ein Land zurückzuschicken, das sie nicht kennen, ist keine realistische Option.

Das Fazit ist, dass Syrer Deutschland nicht verlassen wollen, weil Deutschland ihnen ein dauerhaftes und attraktives Leben ermöglicht hat, weil der Schutzstatus nie wirklich befristet war, weil Familiennachzug starke Bindungen geschaffen hat, weil Kinder rechtliche Stabilität garantieren, weil Gemeinschaften gewachsen sind, weil Rückkehrprogramme unattraktiv sind, weil Syrien nicht sicher ist, weil Integration echte Lebensgrundlagen geschaffen hat und weil Abschiebungen praktisch nicht stattfinden.

Die ehrliche Wahrheit ist, dass die Aufnahme syrischer Flüchtlinge 2015 nie wirklich temporär sein konnte. Die politischen Aussagen waren beruhigend formuliert, aber die rechtlichen und sozialen Folgen waren absehbar dauerhaft. Die aktuelle politische Debatte über Rückkehr ist daher mehr Wahlkampf als realistische Politik.

Die realen politischen Optionen wären hohe finanzielle Anreize für freiwillige Rückkehr, konsequente Abschiebung krimineller Personen, ehrliche Anerkennung der dauerhaften syrischen Präsenz und Investitionen in den Wiederaufbau Syriens. Wahrscheinlich wird Deutschland jedoch nur symbolische Programme ankündigen und wenig verändern.

Die syrische Gemeinschaft in Deutschland ist dauerhaft. Deutschland hat sie aufgebaut. Die eigentliche Frage ist nicht Rückkehr, sondern welche Art von syrisch-deutscher Gemeinschaft Deutschland langfristig haben möchte und welche Erwartungen es dafür formuliert.

















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Polizei Sachsen - Frau in Dresden bedrängt


Polizei Sachsen - Frau in Dresden bedrängt


Am Dienstag, 15. Juli 2025 hat ein Unbekannter eine 26-Jährige auf einem Nebenweg im Großen Garten belästigt.

Die Frau war gegen 15:50 Uhr im Großen Garten, von der Lennéstraße entlang des Kaitzbaches, am Zoo und schließlich an der Haltestelle ´´Bahnhof Zoo´´ der Parkeisenbahn, unterwegs. Der Unbekannte folgte ihr auf der gesamten Strecke in unterschiedlichem Abstand. Auf Höhe der Querallee lief er der 26-Jährigen in die Hacken. Als die Frau sich umdrehte, hielt der Unbekannte einen um seine Hände gespannten Strick in Höhe seines Brustkorbes.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er seine Hose soweit herabgelassen, dass seine Boxershorts zu sehen waren.

Die Frau sprach den Unbekannten an und machte einen vorbeifahrenden Fahrradfahrer auf die Situation aufmerksam. Daraufhin floh der Täter in Richtung Zoo.
Beschreibung des unbekannten Tatverdächtigen

männlich
ca. 25 - 35 Jahre alt
ca. 180 cm groß
auffällig dünn
eingefallenes knöchernes Gesicht mit hellem bis gräulichen Hauttyp
dunkelbrauner 'Stoppelbart'

Bekleidung:

lange schwarze verwaschene Hose
weiße Unterhose
schwarzer verwaschener Hoodie mit Kapuze

Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe!

Wer kann Hinweise zur Identität des unbekannten Mannes geben?
Wer weiß, wo sich der Unbekannte aufhält?
Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?

Hinweise richten Sie bitte an

Polizeidirektion Dresden
Besucheradresse:
Schießgasse 7
01067 Dresden

Telefon: +49 351 483-2233

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Bekleidung:

lange schwarze verwaschene Hose
weiße Unterhose
schwarzer verwaschener Hoodie mit Kapuze

Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe!

Wer kann Hinweise zur Identität des unbekannten Mannes geben?
Wer weiß, wo sich der Unbekannte aufhält?
Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?

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Polizeidirektion Dresden
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Schießgasse 7
01067 Dresden

Telefon: +49 351 483-2233

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Polizei Sachsen: Kleinzschocher - Versuchte besonders schwere Vergewaltigung


Polizei Sachsen: Kleinzschocher - Versuchte besonders schwere Vergewaltigung


Am frühen Abend des 15. Juli 2025 (Dienstag) wurde eine 57-jährige Frau in Leipzig, auf dem Friedhof Kleinzschocher, Opfer eines sexuellen Übergriffs durch einen unbekannten Mann.

Nach bisherigen Erkenntnissen befand sich die Frau gegen 18:30 Uhr zur Grabpflege von Angehörigen auf dem Friedhof in der Schwartzestraße, als der Unbekannte sie zunächst ansprach und sie nach der Durchführung von sexuellen Handlungen fragte. Nachdem die Frau dies ablehnte, begann er, auf sie einzuschlagen, bis sie zu Boden ging. Dort wendete er weitere Gewalt gegen sie an und versuchte, sie zu bedrängen. Die 57-Jährige wehrte sich gegen den Übergriff, woraufhin der Angreifer nach einiger Zeit von ihr abließ und flüchtete.

Die Frau wurde bei dem Angriff verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden, in dem sie stationär behandelt wurde.
Abbildungen (zwei Phantombilder) und Beschreibung des unbekannten Tatverdächtigen

männlich
ca. 50 Jahre alt
ca. 160 cm - 170 cm groß
schlanke Gestalt
graues, lockiges, ungepflegtes Haar
möglichweise Dreitagbart
helle Hautfarbe
sprach akzentfreies Deutsch

trug im linken Ohr einen Ohrstecker

Narben (»Ritzungen«) an Armen und Beinen

möglicherweise trug der Tatverdächtige auch eine Brille (siehe Phantombild 2)

Bekleidung:

weißes T-Shirt mit bunten Symbolen und einer unbekannten Aufschrift
Jeanshose (7/8-Hose)
Jeansjacke
schwarze Turnschuhe

schwarzer Rucksack




Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe!

Wer erkennt den Unbekannten auf den Phantombildern?
Wer kann Hinweise zur Identität und / oder zum Aufenthaltsort des unbekannten Mannes geben?
Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?

Hinweise richten Sie bitte an

Polizeidirektion Leipzig
Besucheradresse:
Dimitroffstr. 1
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 966-46666

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Kriminelle Polizei Fahndung

LPD Wien - Schwere Körperverletzung in Lokal


 LPD Wien -   Schwere Körperverletzung in Lokal


12.Februar 2026
Tatzeit: 04.10.2025, 01:30 Uhr
Tatort: Wien-Innere Stadt

Wie bereits im Dezember berichtet, steht ein derzeit unbekannter Mann im Verdacht, in der Nacht auf den 04.10.2025 in einem Lokal in der Wiener Innenstadt einer 36-jährigen Frau ein Bierglas ins Gesicht geworfen zu haben, nachdem diese den Mann zurechtgewiesen hatte, weil er sie mehrmals angerempelt haben soll.

Die Frau erlitt schwere Verletzungen im Gesichtsbereich. Ebenso verletzt wurden deren Lebensgefährte sowie eine Freundin des Opfers.
Durch das Kriminalreferat Innere Stadt wurden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet und ein vermeintlicher Tatverdächtiger wurde mittels Lichtbildes eruiert. Dieses Bild wurde als Öffentlichkeitsfahndung am 15.12.2025 über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien durch die Landespolizeidirektion Wien veröffentlicht.
Der Mann auf den Fotos meldete sich freiwillig bei der Polizei. Im Zuge der Einvernahme erhärtete kein Tatverdacht gegen ihn. Daher sind die Lichtbilder vom 15.12.2025 zu widerrufen.
Die Ermittlungen liefen weiterhin auf Hochtouren und im Zuge derer konnte ein mutmaßlicher Täter eruiert werden.

Der Mann wird wie folgt beschrieben:
• vermutlich österreichischer Herkunft
• groß
• stärker gebaut
• Glatze
• trug zum Tatzeitpunkt ein weißes Hemd und eine helle Hose

Die Landespolizeidirektion Wien ersucht nun um mediale Veröffentlichung der beigefügten Bilder.
Auf den Widerruf darf nochmals hingewiesen werden.
Sachdienliche Hinweise – auch anonym – werden an das Kriminalreferat Innere Stadt unter der Telefonnummer 01-31310 DW 99 21810 erbeten.

Artikel Nr: 457137
vom Donnerstag, 12.Februar 2026, 12:59 Uhr.



















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Polizei Rostock: Hamburg nach Warin - Mehrere zehntausend Euro entwendet


 Polizei Rostock: Hamburg   nach Warin - Mehrere zehntausend Euro entwendet

18.02.2026

Die Kriminalpolizei Grevesmühlen fahndet mit Phantombildern nach zwei bislang unbekannten Tatverdächtigen, die im April 2025 in Warin mehrere zehntausend Euro Bargeld aus einem Einfamilienhaus entwendet haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr am 23.04.2025 das männliche Opfer gemeinsam mit einer Prostituierten in einem Taxi von Hamburg zu seiner Wohnanschrift nach Warin. Dort soll die Frau über 50.000 Euro Bargeld aus einem Zimmer entwendet und anschließend mit dem gleichen schwarzen Taxi (vermutlich einem Elektrofahrzeug) wieder davongefahren sein. Nach Angaben des Geschädigten sollen sich die Frau und der Taxifahrer gekannt haben.

Ein erster Zeugenaufruf der Polizei in Hamburg erbrachte keine Hinweise, die zur Identifizierung der Tatverdächtigen führten. Daher bittet die Polizei nun die Bevölkerung um Mithilfe.

Beschreibung der Tatverdächtigen:

Die auf dem Phantombild abgebildete Frau könnte aus dem osteuropäischen Raum stammen. Sie soll etwa 35 bis 40 Jahre alt und circa 165 bis 170 Zentimeter groß gewesen sein. Sie hatte mittelblonde, gelockte, schulterlange Haare, eine helle Augenfarbe sowie eine schlanke, sportliche Figur. Zur Tatzeit trug sie einen beigen, knielangen, gesteppten Mantel mit Kapuze, die mit Fell besetzt war.

Der auf dem Phantombild dargestellte Taxifahrer soll aus dem südosteuropäischen Raum stammen und etwa 55 bis 60 Jahre alt gewesen sein. Er war circa 170 Zentimeter groß, hatte eine untersetzte Figur, braune Augen sowie graumelierte Haare.

Wer kennt die Personen auf den Phantombildern oder kann Angaben zu deren Aufenthaltsorten machen?

Hinweise nimmt die Polizei in Grevesmühlen unter der Telefonnummer 03881/7200, jede andere Polizeidienststelle sowie die Onlinewache unter www.polizei.mvnet.de entgegen.
















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Achrichten Artikel

Warum sind Ghettos in Europa oft von Afrikanern und Muslimen bewohnt?


Warum sind Ghettos in Europa oft von Afrikanern und Muslimen bewohnt?



In vielen europäischen Städten leben Menschen aus afrikanischen und mehrheitlich muslimischen Herkunftsländern überdurchschnittlich häufig in benachteiligten Stadtteilen. Das liegt nicht an Religion oder Herkunft an sich, sondern an klar identifizierbaren strukturellen Mechanismen, die seit Jahrzehnten wirken. Die Forschung zeigt, dass diese Muster überall dort entstehen, wo bestimmte Gruppen mit geringen Ressourcen, unsicherem Aufenthaltsstatus und begrenztem Zugang zum Wohnungsmarkt ankommen.

Ein zentraler Faktor sind historische Migrationswege. Viele Menschen aus Nord- und Westafrika kamen nach Frankreich über koloniale Verbindungen. In Deutschland kamen große Gruppen aus der Türkei, dem Libanon oder später aus Syrien über Gastarbeiterprogramme, Bürgerkriege oder Asylmigration. Diese historischen Kanäle bestimmen, welche Gruppen in welchen Ländern in größerer Zahl vertreten sind — und damit auch, wer in den unteren Segmenten des Wohnungsmarkts landet.

Der Wohnungsmarkt selbst verstärkt die Konzentration. Neuankömmlinge haben oft wenig Einkommen, keine Kreditgeschichte und kaum Wissen über lokale Strukturen. Sie landen zwangsläufig in billigen Wohnungen, sozialen Wohnungsbauprojekten oder in Stadtteilen, die bereits wirtschaftlich schwach sind. Diese Gebiete ziehen dann weitere Neuankömmlinge an, weil dort Platz ist und die Mieten niedrig sind.

Soziale Netzwerke spielen ebenfalls eine große Rolle. Menschen ziehen dorthin, wo sie Verwandte oder Bekannte haben, weil diese bei Wohnungssuche, Jobs und Alltag helfen. Das führt zu Kettenmigration: Ein Viertel, das einmal einen Schwerpunkt hat, verstärkt diesen Schwerpunkt automatisch. Das ist ein globales Muster und betrifft jede Migrantengruppe, unabhängig von Herkunft.

Ökonomische Ungleichheit ist ein weiterer Treiber. Viele Migranten starten in schlecht bezahlten Jobs oder haben Schwierigkeiten, ihre Qualifikationen anerkennen zu lassen. Geringes Einkommen bedeutet eingeschränkte Wohnungswahl, und das hält Menschen länger in denselben Vierteln fest. Erst wenn Familien wirtschaftlich aufsteigen, ziehen sie in bessere Gegenden — und an ihre Stelle kommen neue Ankömmlinge.

Stadtentwicklungspolitik hat ebenfalls ihren Anteil. In vielen europäischen Ländern wurden nach dem Zweiten Weltkrieg große Sozialwohnungsblöcke gebaut, die später zu Problemvierteln wurden. Behörden haben neu ankommende Migranten oft gezielt dort untergebracht, weil dort freie Wohnungen vorhanden waren. Diese Entscheidungen haben langfristige Segregationsmuster geschaffen, die bis heute wirken.

Schließlich spielt die Altersstruktur eine Rolle. Migrantengruppen sind im Durchschnitt jünger als die einheimische Bevölkerung. Jüngere Menschen mieten häufiger, ziehen öfter um und landen eher in urbanen, günstigen Vierteln. Das verstärkt die Konzentration zusätzlich.

Der entscheidende Punkt ist: Diese Muster entstehen durch wirtschaftliche Bedingungen, Wohnungsmarktmechanismen, Migrationspolitik und soziale Netzwerke. Sie sind kein Ausdruck von Religion oder Ethnie. Ähnliche Formen konzentrierter Armut gab es in Europa schon früher — nur betrafen sie damals andere Gruppen, etwa Süditaliener, Iren oder Polen. Die Logik dahinter ist immer dieselbe: Wer mit wenig Ressourcen ankommt, landet zuerst in den Vierteln, die am wenigsten kosten.

Wenn du willst, kann ich das Ganze auch in einem noch schärferen, politischeren Ton formulieren — oder auf ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Stadt zuschneiden.

















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Polizei Emsland: Wietmarschen - Bankbetrug


Polizei Emsland: Wietmarschen - Bankbetrug


23.02.2026 – 11:51

Bereits in der Zeit zwischen dem 4. Juli 2025, 11:11 Uhr, und dem 8. Juli 2025, 23:59 Uhr, kam es in Wietmarschen sowie an weiteren Orten zu mehreren Straftaten im Zusammenhang mit einer zuvor entwendeten EC-Karten. Dem damals 84-jährigem Opfer wurde die Geldbörse mutmaßlich im Rahmen des Einkaufs in einem Verbrauchermarkt von bislang Unbekannte/n Person/en entwendet.

In der Folge kam es zu zahlreichen unbefugten Verwertungstaten. Unter anderem wurden mit den Karten Bargeldabhebungen an Geldautomaten sowie diverse Einkäufe in unterschiedlichen Geschäften getätigt. Insgesamt entstand ein Schaden in Höhe von rund 24.000 Euro.

Die Ermittlungen ergaben, dass mindestens in acht Fällen Bargeldabhebungen durch dieselbe männliche Person vorgenommen wurden. Der Tatverdächtige trug dabei meist unterschiedliche Jogginganzüge, eine Cappy sowie eine Sonnenbrille. Auffällig waren stets die gleichen Turnschuhe der Marke Adidas.

Bezüge der Taten bestehen neben dem Bereich der Grafschaft Bentheim auch nach Lingen, in den Kreis Steinfurt - insbesondere nach Ochtrup und Steinfurt - sowie nach Magdeburg. Das mutmaßlich genutzte Tatfahrzeug führte ein Kennzeichen aus dem Kreis Steinfurt (ST). Weitere Angaben zum Kennzeichen sind nicht bekannt.

Wer Hinweise zur abgebildeten Person oder zu den Taten geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Wietmarschen unter der Telefonnummer 05925/998960 zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Christopher Degner
Telefon: +49 591 - 87 204
E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de

















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Polizei Nordrhein-Westfalen: Südwestfalen - Bandenbetrug


Polizei Nordrhein-Westfalen:
Südwestfalen - Bandenbetrug



Aktualisiert
27. Februar 2026

Am 03.02.2026 und 04.02.2026 ist ein Geschädigter aus Südwestfalen Opfer eines Schockanrufes geworden. Nach der ersten telefonischen Kontaktaufnahme durch die Tatverdächtigen am Abend des 03.02.2026 kam es zu einer Übergabesituation.

Am Mittag des 04.02.2026 ergab sich eine weitere Übergabe. Die Tatverdächtigen gaben vor, dass die Tochter des Geschädigten einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht haben soll. Dabei sei eine schwangere Frau verunglückt, bei der es sich zudem um die Tochter eines serbischen Diplomaten gehandelt haben soll.

Um den Forderungen des Diplomaten gerecht zu werden, benötige man Geld oder Wertgegenstände. Erbeutet wurden bei der Tat Schmuck, Uhren, Bargeld und Gold. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Hagen hat die Ermittlungen übernommen und aufgrund der sehr hohen Schadenssumme eine Ermittlungskommission eingerichtet. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betruges dauern an.

Wer kann Angaben zu dem abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Phantombild
Tatzeit
03.02.2026 19:30
- 04.02.2026 18:30
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Größe
ca. 175 cm
Bekleidung
Hoodie ohne Applikationen, rotbraune Cordhose
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
sehr feine, fast makellose Haut
Mitgeführte Gegenstände
älterer Handwagen, wie ihn Zeitungszusteller nutzen
Haarfarbe
blond
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Hagen
Tel.:
02331/986-0
E-Mail:
poststelle.hagen [at] polizei.nrw.de

















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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Februar

polizei.saarland: Wohnungseinbruch in Neunkirchen - zwei Täter


polizei.saarland: Wohnungseinbruch in Neunkirchen - zwei Täter


17.02.2026 – 14:57

Saarbrücken / Neunkirchen/Saar (ots)

Bereits am Montag, den 19. Mai 2025, ereignete sich in Neunkirchen/Saar ein Wohnungseinbruchsdiebstahl, bei dem mindestens zwei Täter in ein Wohnhaus in 66538 Neunkirchen eingebrochen und mit ihrer Beute geflüchtet sind. Die Landespolizeidirektion bittet die Bevölkerung um Mithilfe und fahndet nun öffentlich mit den beigefügten Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Die Tat fand am 19. Mai 2025 zwischen 10:15 Uhr und 12:00 Uhr statt. Bei dem Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Neunkircher Innenstadt hebelten die Einbrecher die Haustür auf und erbeuteten Goldschmuck und Bargeld in fünfstelliger Höhe.

Die beiden Tatverdächtigen wurden hierbei von einer Überwachungskamera aufgenommen. Demnach handelt es sich um zwei Personen mit folgender Beschreibung:

Täterbeschreibung 1:

- Männlich
- ca. 20 bis 25 Jahre alt
- Dunkle Haare
- Leichter Oberlippen- und Kinnbart
- Bekleidet mit einem dunkelblauen Pullover mit weißen Schultern
und großem Logo einer fliegenden Gans auf der Vorderseite
- Blaue Jeans-Hose im Used-Look
- Blaue Sneaker mit Klettverschluss
- Trug eine auffällig pinkfarbene Tasche

Täterbeschreibung 2:

- Männlich
- Trug eine schwarze Basecap
- Bekleidet mit einem schwarzen Kapuzenpulli
- dunkelblaue Jacke
- Hellgraue Jeans
- Blauweiße Turnschuhe mit weißen Schnürsenkeln
- Trug eine braune Tasche

Zwischenzeitlich wurde durch das Amtsgericht Saarbrücken die Veröffentlichung der Abbildung der Tatverdächtigen angeordnet. Die Polizei Saarland bittet daher die Bevölkerung um Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Identifizierung der Täter führen. Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst in Saarbrücken unter der Tel.: 0681/962-2133 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Für die Hinweisübermittlung kann auch die Onlinewache unter www.onlinewache.saarland.de genutzt werden.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Landespolizeidirektion Saarland
Jan Poß
Mainzer Straße 134-136
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/962-8013
E-Mail: lpd-presse@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g
















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polizei.saarland: Wohnungseinbruch in Neunkirchen - zwei Täter


polizei.saarland: Wohnungseinbruch in Neunkirchen - zwei Täter


17.02.2026 – 14:57

Saarbrücken / Neunkirchen/Saar (ots)

Bereits am Montag, den 19. Mai 2025, ereignete sich in Neunkirchen/Saar ein Wohnungseinbruchsdiebstahl, bei dem mindestens zwei Täter in ein Wohnhaus in 66538 Neunkirchen eingebrochen und mit ihrer Beute geflüchtet sind. Die Landespolizeidirektion bittet die Bevölkerung um Mithilfe und fahndet nun öffentlich mit den beigefügten Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Die Tat fand am 19. Mai 2025 zwischen 10:15 Uhr und 12:00 Uhr statt. Bei dem Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Neunkircher Innenstadt hebelten die Einbrecher die Haustür auf und erbeuteten Goldschmuck und Bargeld in fünfstelliger Höhe.

Die beiden Tatverdächtigen wurden hierbei von einer Überwachungskamera aufgenommen. Demnach handelt es sich um zwei Personen mit folgender Beschreibung:

Täterbeschreibung 1:

- Männlich
- ca. 20 bis 25 Jahre alt
- Dunkle Haare
- Leichter Oberlippen- und Kinnbart
- Bekleidet mit einem dunkelblauen Pullover mit weißen Schultern
und großem Logo einer fliegenden Gans auf der Vorderseite
- Blaue Jeans-Hose im Used-Look
- Blaue Sneaker mit Klettverschluss
- Trug eine auffällig pinkfarbene Tasche

Täterbeschreibung 2:

- Männlich
- Trug eine schwarze Basecap
- Bekleidet mit einem schwarzen Kapuzenpulli
- dunkelblaue Jacke
- Hellgraue Jeans
- Blauweiße Turnschuhe mit weißen Schnürsenkeln
- Trug eine braune Tasche

Zwischenzeitlich wurde durch das Amtsgericht Saarbrücken die Veröffentlichung der Abbildung der Tatverdächtigen angeordnet. Die Polizei Saarland bittet daher die Bevölkerung um Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Identifizierung der Täter führen. Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst in Saarbrücken unter der Tel.: 0681/962-2133 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Für die Hinweisübermittlung kann auch die Onlinewache unter www.onlinewache.saarland.de genutzt werden.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Landespolizeidirektion Saarland
Jan Poß
Mainzer Straße 134-136
66121 Saarbrücken
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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Februar

Thüringer Polizei: Gera - Trickbetrug gegen 83-jährige


Thüringer Polizei: Gera - Trickbetrug gegen 83-jährige



20.02.2026 – 08:01



Gera. Am 26.06.2025 kam es gegen 12:30 Uhr in der Lortzingstraße in Gera zu einem sogenannten Schockanrufbetrug. Nach bisherigen Erkenntnissen erhielt eine 83-jährige Geschädigte einen Anruf von bislang unbekannten Tätern, die vorgaben, eine nahe Angehörige habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Zur Abwendung einer angeblichen Haftstrafe wurde eine hohe Geldsumme gefordert. Gegen 14:30 Uhr übergab die Geschädigte im Bereich Lortzingstraße und Vollersdorfer Straße Bargeld in Höhe eines mittleren fünfstelligen Bereichs an eine bislang unbekannte weibliche Person. Die Täterin entfernte sich anschließend fußläufig in Richtung Vollersdorfer Straße. Ein Fahrzeug konnte nicht festgestellt werden. Trotz eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnte die vermeintliche Täterin nicht aufgegriffen werden.

Die Person kann wie folgt beschrieben werden:
- weiblich
- ca. 40 Jahre alt
- vermutlich deutsch
- dunkle, kurze Haare
- schlanke Gestalt
- helle Bluse
- Pullover über dem Arm getragen

Im Rahmen der Ermittlungen konnten zudem nun Bilder der Geldabholerin bekanntgemacht werden. Die Kriminalpolizei Gera bittet Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Personen oder Beobachtungen im Bereich der Lortzingstraße und Vollersdorfer Straße gemacht haben, oder die Frau auf den Bildern erkennen, sich unter der Telefonnummer 0365 / 82341465 zu melden. (SR)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gera
Telefon: 0365 829 1503 / -1504
E-Mail: medieninfo-gera.lpig@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Medieninhalte2 Dateien

















Zugefügt 2026 Februar 24

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Februar

Polizei Reutlingen: Schwere Körperverletzung


 Polizei Reutlingen: Schwere Körperverletzung



Tatort
Reutlingen

Tatzeit- /Raum
27.09.2025

Medien zur Fahndung
Phantombild

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach dem Angriff von drei zunächst Unbekannten auf einen 31-jährigen am 27. September 2025 in Reutlingen ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Reutlingen weiterhin mit Nachdruck an der vollständigen Aufklärung der Tat. Zwischenzeitlich konnte ein Phantombild eines der mutmaßlichen Täter erstellt werden.

Wie bereits berichtet war an besagtem Samstagnachmittag im Parkhaus in der Bantlinstraße ein 31-Jähriger von drei Männern angegriffen und unter anderem schwer im Gesicht verletzt worden. Dabei soll nach derzeitigem Kenntnisstand neben Schlagstöcken auch eine Gas- bzw. Luftdruckpistole benutzt worden sein. Beim Angriff erlitt der Geschädigte eine gravierende Augenverletzung, bei der das Risiko besteht, dass er auf einem Auge dauerhaft erblinden wird. Die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Reutlingen ermitteln daher wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung.

Im Zuge der unmittelbar nach der Tat eingeleiteten Ermittlungen konnte ein 24-jähriger Tatverdächtiger identifiziert und festgenommen werden. Der deutsche Staatsangehörige befindet sich auf Grundlage eines von der Staatsanwaltschaft erwirkten richterlichen Haftbefehls in Untersuchungshaft. Die Identifizierung der zwei mutmaßlichen Komplizen dauert derweil an.

Zwischenzeitlich konnte von einem der Männer ein Phantombild angefertigt werden. Dieser ist circa 185 Zentimeter groß, ungefähr 35 bis 40 Jahre alt, rund 90 Kilogramm schwer und von kräftiger, sportlicher Statur. Er trug zur Tatzeit kurzrasierte Haare und einen Dreitagebart.

(wat – 062/2026)




Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Reutlingen
Kriminalkommissariat
Kaiserstraße 103
72764 Reutlingen

Tel: 07121 942 4444

E-Mail

Oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg

















Zugefügt 2026 Februar 24

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Februar

Polizei Rheinland-Pfalz:Fließem - Versuchtes Tötungsdelikt - Angriff auf Prostituierte


 Polizei Rheinland-Pfalz:Fließem -  Versuchtes Tötungsdelikt - Angriff auf Prostituierte


04.02.2026
Sachverhaltsbeschreibung

Wir bitten erneut um Mithilfe und fahnden nun öffentlich mit einem Phantombild nach dem möglichen Täter.

Zum Fall:

Am Sonntag, 30. November, gegen 15 Uhr, griff ein bislang unbekannter Mann am Mitfahrerparkplatz Staffelstein an der L32 bei Fließem eine 23-jährige Prostituierte an. Bei dem Angriff wurde die junge Frau schwer verletzt.

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen attackierte der Mann die Sexarbeiterin nachdem er ihre Dienstleistungen in Anspruch genommen hatte. Ein Zeuge fand die 23-Jährige kurze Zeit später bewusstlos auf dem Parkplatz und brachte sie sofort in ein Krankenhaus. Der Tatverdächtige war inzwischen mit einem unbekannten Fahrzeug vom Tatort geflüchtet.

Die Tat wird von der Staatsanwaltschaft Trier als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Der tatverdächtige Mann wurde wie folgt beschrieben:

ca. 1,80m groß
auffallend hellbraunes bis blondes, lockiges, mittellanges Haar
bekleidet mit einer dunklen Stoffhose und einer schwarzen Winterjacke oder Wintermantel

Gesuchte Hinweise

Die Polizei fragt: Wer kann Hinweise zu dem Mann und somit Freier der Prostituierten geben?

Hinweise werden über das Hinweistelefon unter 0651 983-43900 an die Kriminalpolizei in Trier erbeten. Darüber hinaus wurde ein anonymes Hinweistelefon für Menschen eingerichtet, die ihre Identität bei der Mitteilung von Beobachtungen schützen möchten: +49 152 28 85 49 68.
Sachbearbeitende Dienststelle

K11
Delikt / Grund

Versuchtes Tötungsdelikt
Tatort

Fließem
Tatzeit

30.11.2025
Für Vollbild Anklicken


















Zugefügt 2026 Februar 14

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Februar

Araber/Maghreb/Türke - polizei.hamburg - gefährliche Körperverletzung in Hamburg-Bergedorf


Araber/Maghreb/Türke - polizei.hamburg - gefährliche Körperverletzung in Hamburg-Bergedorf



Tatzeit: 05.12.2021, 07:55 Uhr Tatort: Hamburg-Bergedorf, Weidenbaumsweg, ZOB Bergedorf

Nach einer gefährlichen Körperverletzung im Dezember letzten Jahres fahndet die Polizei Hamburg mit Lichtbildern öffentlich nach den bislang unbekannten Tätern.

Nach den bisherigen Erkenntnissen hielt sich an dem Sonntagmorgen unter anderem ein 21-Jähriger am ZOB in Bergedorf auf, als zwei Heranwachsende an ihn herantraten und ihn zunächst verbal provozierten. Nachdem der 21-Jährige den Versuch der Konfrontation ignoriert haben soll, soll er von einem der Täter zu Boden gebracht worden sein. Beide Täter sollen dann auf den Geschädigten eingetreten und eingeschlagen haben.

Erst nachdem sich unbeteiligte Passanten genähert hatten, ließen die Täter von ihm ab und er konnte sich in einem in diesem Moment haltenden Linienbus in Sicherheit bringen. Die Täter flüchteten anschließend in den S-Bahnhof Bergedorf.

Der Geschädigte hatte durch die Tritte und Schläge unter anderem Gesichtsverletzungen erlitten, deren Behandlung eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus erforderten.

Die bisherigen Ermittlungen des für die Region Bergedorf zuständigen Landeskriminalamts (LKA 173) führten nicht zur Identifizierung der mutmaßlichen Täter.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Amtsgericht Hamburg daher einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern aus einer Überwachungskamera erlassen.

Lichtbilder bitte unter folgender Seite einsehen: POL-HH: 220405-1. Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach gefährlicher ... | Presseportal

Ergänzend zu den Lichtbildern werden die Täter wie folgt beschrieben:

Täter 1

männlich
etwa 20 Jahre
etwa 190 cm
kräftige Statur
mitteleuropäische / slawische Erscheinung

Täter 2

männlich
17-20 Jahre
65 - 175 cm
schlanke Statur
mitteleuropäische Erscheinung

Hinweise zu den gezeigten Personen bitte unter der Rufnummer 040/4286-56789 an das Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an eine Polizeidienststelle.

















Zugefügt 2026 Februar 14

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Februar

Nürnberg-Fürth: Urteil wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen


Nürnberg-Fürth: Urteil  wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen



Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts stach der Angeklagte auf einem Spielplatz vor zahlreichen Kindern und Jugendlichen mit einem Messer auf seine Ehefrau ein und verletzte sie mit mehr als 20 Stichen lebensgefährlich. Er hatte sich ihr von hinten mit verborgenem Messer genähert, als sie mit ihren Kindern und Freundinnen an einem Tisch saß. Der Angeklagte wollte sie dafür bestrafen, dass sie sich von ihm getrennt hatte. Als seine Tochter versuchte, ihre Mutter zu schützen, fügte er auch ihr lebensbedrohliche Messerstiche zu. Zudem verletzte er mit dem Messer eine weitere Frau, die der Angegriffenen zur Hilfe kam. In der Annahme, er habe seine Frau tödlich verletzt, ergriff er schließlich die Flucht. Sie konnte aber, ebenso wie die Tochter, durch sofortige Hilfsmaßnahmen von Spielplatzbesuchern und des Rettungsdienstes gerettet werden. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe angenommen. Von der Möglichkeit, die vom Gesetz vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe zu mildern, weil der Mord nur versucht war, hat das Landgericht keinen Gebrauch gemacht. Hierbei hat es insbesondere berücksichtigt, dass seine Ehefrau ohne sofortiges Eingreifen Dritter binnen kurzer Zeit verstorben wäre und dass er auch seine Tochter schwer verletzte.

Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 26. Mai 2025 - 5 Ks 111 Js 1501/24

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln

oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

§ 23 Strafbarkeit des Versuchs



(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).



§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung



2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs

… oder …

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht,

wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.



Karlsruhe, den 12. Februar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

6 StR 531/25 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)



Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 12.02.2026

Nr. 032/2026

Beschluss vom 3. Februar 2026 - 6 StR 531/25

















Zugefügt 2026 Februar 14

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Februar

Polizei Nordrhein-Westfalen Castrop-Rauxel - Mord


Polizei Nordrhein-Westfalen
Castrop-Rauxel - Mord



Aktualisiert
05. Februar 2026

Am 14.01.2026 verstarb ein 17-jähriger Geschädigter aus Castrop-Rauxel gegen 18:20 Uhr an der Wartburgstraße aufgrund einer Stichverletzung im Halsbereich.

Im Nachgang wurde eine 17-jährige Beschuldigte aus Castrop-Rauxel an ihrer Wohnanschrift festgenommen. Diese wurde am Folgetag nach ihrer Vernehmung aus dem Polizeigewahrsam entlassen, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sie sich in Notwehr gegen einen sexuellen Übergriff des 17-Jährigen verteidigt hatte.

Aufgrund der weiteren durchgeführten Ermittlungen, insbesondere der umfangreichen Auswertung des Handys der 17-Jährigen, ergaben sich konkrete Hinweise darauf, dass die Beschuldigte den Verstorbenen geplant, ohne rechtfertigenden Grund und heimtückisch mit einem Messer getötet hat.

Bereits am 23.01.2026 erließ das Amtsgericht Dortmund auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund einen Haftbefehl gegen die Tatverdächtige wegen des dringenden Verdachts des Mordes. Seitdem wird nach der Beschuldigten gefahndet, bislang ohne Erfolg.

Bei der Beschuldigten handelt es sich um Angela R.

Wer kann Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort der Beschuldigten geben?
Beschuldigte
Beschuldigte
Informationen zur Tat
Tatzeit
14.01.2026 18:15
- 14.01.2026 18:20
Tatort
44579
Castrop-Rauxel
Informationen zur Person
Geschlecht
weiblich
Beschreibung der Person
Größe
159 cm
Haarfarbe
braun
Augenfarbe
braun
Figur
schlank
Sprache / Dialekt
Russisch
Polizei Recklinghausen
Tel.:
0800/2361111
E-Mail:
poststelle.recklinghausen [at] polizei.nrw.de

















Zugefügt 2026 Februar 14

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Februar

Urteil - Nürnberg-Fürth: durch Erdrosselung der Ehefrau begangenen Mordes


Urteil - Nürnberg-Fürth: durch Erdrosselung der Ehefrau begangenen Mordes




Beschluss vom 3. Februar 2026 - 6 StR 526/25

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 3. Juli 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erdrosselte der Angeklagte seine Ehefrau, die sich Wochen zuvor von ihm getrennt und ihn des Hauses verwiesen hatte, in deren Schlafzimmer mit einem Nachthemd. Den Leichnam vergrub er in einem Waldstück. Das Landgericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen, weil der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit seiner erst kurz vor dem Angriff durch sein Erscheinen erwachten Ehefrau für deren Tötung ausgenutzt hat.

Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 3. Juli 2025 - 5 Ks 111 Js 2068/24

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

… heimtückisch … einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 13. Februar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

6 StR 526/25 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)


Ausgabejahr
2026
Erscheinungsdatum
13.02.2026

Nr. 033/2026

















Zugefügt 2026 Februar 14

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Achrichten Artikel

Warum sind so viele Türken in Europa schlecht gebildet?


Warum sind so viele Türken in Europa schlecht gebildet?



In vielen europäischen Ländern zeigen Menschen mit türkischem Hintergrund im Durchschnitt niedrigere Bildungsabschlüsse als die einheimische Bevölkerung. Diese Unterschiede bestehen seit Jahrzehnten, verbessern sich aber langsam. Die Gründe dafür liegen in der Art der Migration, in sozialen Strukturen, in kulturellen Faktoren und in den Bildungssystemen der Aufnahmeländer.

Die erste große Einwanderungswelle aus der Türkei in den 1960er und 1970er Jahren bestand überwiegend aus Menschen mit geringer Schulbildung, die für einfache Industrie- und Bauarbeiten angeworben wurden. Viele kamen aus ländlichen Regionen und hatten nur eine Grundschulausbildung. Als die Industrie später Arbeitsplätze verlor, passten ihre Qualifikationen nicht mehr zu den neuen Anforderungen. Durch Familiennachzug kamen weitere Menschen mit ähnlichem Bildungsniveau nach Europa.

Sprachliche Hürden spielten ebenfalls eine große Rolle. Viele Kinder wuchsen zweisprachig auf, aber mit wenig Kontakt zur Landessprache im frühen Kindesalter. Das führte zu langsameren Fortschritten in Lesen, Schreiben und Mathematik. Studien wie PISA zeigen, dass Schüler mit türkischem Hintergrund in mehreren europäischen Ländern im Durchschnitt schlechter abschneiden als einheimische Schüler.

Soziale und wirtschaftliche Faktoren verstärken diese Muster. Viele türkischstämmige Familien leben in Stadtteilen mit geringeren Einkommen, schwächeren Schulen und weniger Bildungsressourcen. In solchen Umgebungen sind die Chancen auf höhere Bildungswege geringer. Auch die Erwartungen an Bildung können niedriger sein, wenn Eltern selbst wenig Schulbildung hatten.

Kulturelle Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle. In manchen Familien wird früher Berufseinstieg oder familiäre Verantwortung stärker betont als lange schulische Ausbildung. Geschlechterunterschiede waren früher deutlicher, auch wenn sie sich inzwischen verringern.

Die Bildungssysteme vieler europäischer Länder tragen ebenfalls zu den Unterschieden bei. In Deutschland und Österreich etwa werden Kinder früh in verschiedene Schulformen eingeteilt. Kinder mit Sprachdefiziten oder ohne familiäre Unterstützung landen häufiger in niedrigeren Schulformen. Das erschwert den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen. In anderen Ländern wie den Niederlanden oder Belgien wirken ähnliche Mechanismen.

Trotz dieser Herausforderungen zeigt die zweite Generation Fortschritte. Kinder, die in Europa geboren wurden, sprechen die Landessprache von Anfang an und haben besseren Zugang zu Bildung. Dennoch bleiben Unterschiede bestehen, weil familiäre Hintergründe, Wohnumfeld und strukturelle Faktoren weiterhin Einfluss haben.

Zusammengefasst entsteht die geringere durchschnittliche Bildung vieler türkischstämmiger Menschen in Europa durch eine Kombination aus historischer Arbeitsmigration, sprachlichen Hürden, sozialen Bedingungen, kulturellen Einflüssen und strukturellen Eigenschaften der Bildungssysteme. Die Entwicklung verbessert sich, aber der Aufholprozess verläuft langsamer als bei Gruppen, die mit höheren Bildungsniveaus oder gezielter Auswahl eingewandert sind.

















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Warum sind so viele Menschen arabischer Herkunft in Europa arbeitslos?


Warum sind so viele Menschen arabischer Herkunft in Europa arbeitslos?



Viele arabischstämmige Menschen in Europa haben höhere Arbeitslosenquoten als die einheimische Bevölkerung. Das liegt nicht an Herkunft oder Religion, sondern an einer Kombination aus wirtschaftlichen, sozialen und strukturellen Faktoren, die sich über Jahrzehnte entwickelt haben. Viele Menschen aus arabischen Ländern kamen in den 1960er bis 1980er Jahren als gering qualifizierte Arbeitskräfte nach Europa und ließen sich in Regionen nieder, die später wirtschaftlich stark zurückgingen. Ihre Kinder und Enkelkinder starteten dadurch oft mit schlechteren Voraussetzungen.

Bildungsunterschiede spielen eine große Rolle. In vielen europäischen Ländern erreichen Kinder arabischer Herkunft im Durchschnitt niedrigere Bildungsabschlüsse als andere Gruppen. Das erschwert den Zugang zu stabilen und gut bezahlten Arbeitsplätzen. Gleichzeitig zeigen Studien, dass Bewerber mit arabisch klingenden Namen bei gleicher Qualifikation seltener zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Diese Form der Benachteiligung ist in mehreren Ländern gut dokumentiert.

Sprachliche Hürden und fehlende Anerkennung von Abschlüssen erschweren den Einstieg zusätzlich. Viele Menschen kommen mit beruflicher Erfahrung oder Ausbildung, die in Europa nicht sofort anerkannt wird. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse oder offizielle Anerkennung ihrer Qualifikationen finden sie oft nur schwer Arbeit.

Arabischstämmige Gemeinschaften leben häufig in bestimmten Stadtteilen, die weniger wirtschaftliche Chancen bieten. Dort gibt es weniger berufliche Netzwerke, weniger Unternehmen und Schulen mit geringeren Ressourcen. Diese räumliche Konzentration verstärkt soziale Nachteile über Generationen hinweg.

Asylsuchende dürfen in vielen europäischen Ländern lange Zeit nicht arbeiten. Monate oder sogar Jahre ohne Beschäftigung führen zu Lücken im Lebenslauf und zum Verlust von Fähigkeiten. Wenn der Arbeitsmarktzugang schließlich erlaubt ist, ist der Einstieg deutlich schwieriger.

Kulturelle Unterschiede im Umgang mit Arbeitsmarkt, Bewerbungen oder beruflichen Netzwerken können ebenfalls eine Rolle spielen. Manche Menschen kennen die Funktionsweise europäischer Arbeitsmärkte nicht und haben keine Kontakte, die ihnen helfen könnten.

Es gibt jedoch große Unterschiede zwischen Ländern, Generationen und Herkunftsgruppen. Viele Menschen arabischer Herkunft sind gut ausgebildet und erfolgreich im Arbeitsmarkt. Die Probleme konzentrieren sich auf bestimmte Regionen, bestimmte Migrationswege und bestimmte soziale Gruppen. Die Forschung zeigt, dass strukturelle Benachteiligung, Diskriminierung, Sprachbarrieren und wirtschaftliche Faktoren mehr erklären als kulturelle Unterschiede.

















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